Was darf die DEKRA in NRW abnehmen und für was muss zwingend der TÜV ran?!
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20.06.2015, 13:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.06.2015 13:06 von INeedNOS.)
Beitrag #3
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RE: Was darf die DEKRA in NRW abnehmen und für was muss zwingend der TÜV ran?!
hm, laut Gutachten der Spurplatten:
"Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden." Laut MT: "also Teilegutachen, ABE und was noch als gültige Prüfzeugnisse gibt, dienen immer für eine Anbauabnahme nach StVZO §19.3 Abs.4, darf jeder aaP, PI oder aaS/aaSmT machen" Also würde ich jetzt mal davon ausgehen, dass die DEKRA das prinzipiell abnehmen darf. Bleibt nur die Frage, ob es sich in Verbindung mit der Tieferlegung um 19.2 oder 19.3 handelt. Scirocco 2,0 TSI ist verkauft |
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