Was darf die DEKRA in NRW abnehmen und für was muss zwingend der TÜV ran?!
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20.06.2015, 11:15
Beitrag #1
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Was darf die DEKRA in NRW abnehmen und für was muss zwingend der TÜV ran?!
Hallo zusammen,
stehe gerade etwas auf dem Schlauch und möchte mich einfach mal informieren Also, es geht darum, was die DEKRA in NRW an Veränderungen am Fahrwerk abnehmen darf und was nicht. In Ostdtld. darf die DEKRA anscheinend mehr als bei uns. Ich nutze immer den DEKRA-Mann bei meinem Freundlichen um Abnahmen durchführen zu lassen, was ein super Ding ist, weil die Werkstatt mit mir die Themen vorab durchspricht, begutachtet, dem Prüfer das Ergebnis mitteilt und er dann nur noch den Papierkram macht. Läuft eigentlich immer super und man kann das im Rahmen einer Inspektion etc. machen lassen. Was wurde bisher durch die DEKRA abgenommen: H&R Federn, sonst alles Serie H&R Federn mit 8,5x19er ET45 Sonderrädern für den Winter Jetzt soll Folgendes abgenommen werden: H&R Federn, Serienräder 8x19 Pretoria, Spurplatten vorne 8 hinten 15 mm pro Rad Darf die DEKRA das bei uns oder muss ich zum TÜV?! Gebe den Wagen am Dienstag Abend für Mittwoch in die Werkstatt, bräuchte bis dahin also gerne eine Antwort Danke und Gruß Markus Scirocco 2,0 TSI ist verkauft |
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