Nachts gelasert worden...kann man dagegen angehen?
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07.11.2014, 10:27
Beitrag #24
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RE: Nachts gelasert worden...kann man dagegen angehen?
Wie bereits oft geraten wurde: Nicht den Anhörungsbogen bei den Angaben zur Sache ausfüllen. Auch generell vor Ort der Polizei nichts sagen. Allein schon der Satz "Ich musste dringend da und da hin" um auf Verständnis zu hoffen bringt dich in Teufels küche, weil die Beamten dir damit Vorsatz vorwerfen können. Dieser verdoppelt in der Regel das Bußgeld.
Was du tun MUSST: Du musst den Beamten deine Personalien mitteilen. Die Verpflichtung dazu findet sich im § 111 OwiG. Wenn du hier falsche oder keien Angaben machst, begehst du eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit. Sind die Angaben zu deiner Person im Anhörungsbogen nicht vollständig oder falsch (Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Geburtsdatum, Geburtsort) dann musst du diese angeben. Wenn du gegen den kommenden Bußgeldbescheid vorgehen willst, hast du 2 Wochen nach zustellung Zeit, Einspruch einzulegen. Bedenke aber, dass der Bescheid auch als zugestellt gilt, wenn er in deinem Briefkasten eingeworfen wurde, auch wenn du 1 Monat lang im Urlaub bist. Dein Einspruch muss spätestens 2 Wochen bei der Bußgeldstelle eingegangen (nicht weggeschickt) sein. Um ein Fahrverbot wegzubekommen (thema Existenzbedroht) müssen wirklich starke Gründe vorliegen. Selbst ein Taxifahrer kann das Fahrverbot so legen, dass er es in seinem Urlaub antreten kann. Wenn du so weit gehen willst, empfehle ich auf jeden Fall einen Anwalt. die Messung anzuzweifeln bringt zu 99% nichts, da niemand ohne entsprechende Ausbildung oder ohne gültigen Eichschein zu dem Gerät auf die Straße geht. |
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