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Felgenschaden der Versicherung melden?
12.11.2013, 12:58 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.11.2013 13:00 von INeedNOS.)
Beitrag #11
RE: Felgenschaden der Versicherung melden?
(11.11.2013 20:40)the-wooooh schrieb:  Es wird niemand gezwungen, sein Fahrzeug zu beschädigen. Laut StVO muss sich jeder bemühen, eine Rettungsgasse zu schaffen. Meistens reicht das Anhalten aus - der KTW-Fahrer sucht sich seinen Weg meistens selbst.

Und übrigens: Auch ich habe 19-Zöller und Niederquerschnittsreifen drauf. Man kann damit nahezu jeden Bordstein überwinden. Das erfordert vielleicht für den ein oder anderen etwas Übung - aber erzählt mir nicht, dass das nicht geht. Ich wohne im dichtbeparkten Hamburg und mache das fast täglich.

sorry, aber das ist eine absolut einseitige Sichtweise und sehr theoretisch formuliert. In der Realität gibt es nicht immer Seitenstreifen und niedrige abgerundete Bordsteine! Und wenn das Einsatzfahrzueg hinter einen STEHT und hupt dann möchte ich mal den sehen, der dann stumpf gar nix macht und sagt "such Dir doch einen Weg, ich muss nur stehen bleiben";)

In meinem Fall befand ich mich mitten in einer Engstelle: links Verkehrsinsel und rechts die hohe Bordsteinkante, die, wie erwähnt, eine scharfe Betonkante hatte. Und von vorne kam Gegenverkehr, so dass der Einsatzwagen nicht hätte einfach links an der Insel vorbei fahren können. Also es kam was kommen musste: vor mir blieben alle wie von Dir umschrieben ohne Sinn und Verstand einfach stehen (und ja: es gab auch einen kleinen Unfall, weil einer völlig hirnig zurücksetzte und stumpf in ein hinter ihm bereits stehendes Auto fuhr), ich war bereits in diese Verkehrinselsituation hineingefahren und der Einsatzwagen stand dahinter und drängte drauf, dass ich den Platz für ihn frei mache. Mittlerweile hatte sich auf der Gegenfahrbahn (weil die müssen ja erstmal stehen bleiben und glotzen) ein Stau gebildet. Also versuchte der Einsatzwagen als möglichen Weg die vor ihm stehendem Autos dazu zu bewegen, dass sie auf den Bürgersteig ausweichen. Und da kommt man mit keiner 19" Felge, außer wenn es ein SUV sein sollte, ohne Beschädigungen hoch wenn man keinen Platz zum Rangieren hat und die einzige Möglichkeit ist, die Lenkung soweit es geht nach rechts einzuschlagen und dann zu versuchen, da hoch zu kommen.

Den Rest, wo Du ausschließlich den zu dämlichen Autofahrern unterstellst, sie könnten mit solchen Situationen und auch dem Hochfahren an Borsteinkanten mit Niederquerschnitssreifen nicht umgehen, lasse ich mal unkommentiert so stehen. Ich möchte mal behaupten, dass hier fast nur Leute vertreten sind, die darin "ungeübt" sind, mit Niederquerschnitssreifen an scharfkantigen Bordsteinkanten hoch zu fahren. Für gewöhnlich lernt man in der Fahrschule, dass man nach Möglichkeit gar nicht an solchen Kanten hochfahren soll und wenn, dann zumindest nicht im spitzen WinkelWink

Sicher stimme ich Dir zu, dass viele Autofahrer sich derart unpassend verhalten wie Du es umschrieben hast, aber das kann man deswegen noch lange nicht pauschalisieren. Wenn ich den Platz dazu habe, dann lasse ich auch den Wagen am Seitenstreifen ausrollen und warte, bis das Einsatzfahrzeug vorbei und die Gefahr durch andere desorientierte Autofahrer gebannt istWink

So, nur damit das mal geklärt wäreTongue
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RE: Felgenschaden der Versicherung melden? - the-wooooh - 11.11.2013, 20:40
RE: Felgenschaden der Versicherung melden? - INeedNOS - 12.11.2013 12:58
RE: Felgenschaden der Versicherung melden? - the-wooooh - 12.11.2013, 21:57



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