Felgenschaden der Versicherung melden?
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11.11.2013, 20:40
Beitrag #10
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RE: Felgenschaden der Versicherung melden?
Ich habe fast meinen gesamten Zivildienst am Lenkrad eines Infektions-KTW verbracht und ich kann euch aus dieser Zeit sagen, dass sich mehr als 95% der Verkehrsteilnehmer absolut falsch verhalten, wenn sich ein KTW mit Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) nähert. Viele geraten regelrecht in Panik und beschädigen ihre eigenen Autos, übersehen Fußgänger und Radfahrer, fahren auf andere Fahrzeuge auf, und, und, und... da könnte ich ewig weitermachen.
Dabei ist es ganz einfach: - Langsamer fahren - Fahrtrichtung des Einsatzfahrzeuges erkunden - Blinker oder ggf. Warnblinker setzen - Schulterblick, an den Fahrbandrand rollen und anhalten - Ggf. auf Bürgersteige, Verkehrsinseln, Kreuzungsflächen vorsichtig ausweichen, sofern niemand gefährdet wird - Wer bei Rot langsam und vorsichtig auf eine Kreuzungsfläche ausweicht und geblitzt wird, geht straffrei aus Als KTW-Fahrer habe ich keinen Freibrief und ich muss mich vorsichtig den einzelnen Situationen nähern und jedes Manöver vorsichtig fahren. Dabei darf niemand weiteres gefährdet werden. Es wird niemand gezwungen, sein Fahrzeug zu beschädigen. Laut StVO muss sich jeder bemühen, eine Rettungsgasse zu schaffen. Meistens reicht das Anhalten aus - der KTW-Fahrer sucht sich seinen Weg meistens selbst. Und übrigens: Auch ich habe 19-Zöller und Niederquerschnittsreifen drauf. Man kann damit nahezu jeden Bordstein überwinden. Das erfordert vielleicht für den ein oder anderen etwas Übung - aber erzählt mir nicht, dass das nicht geht. Ich wohne im dichtbeparkten Hamburg und mache das fast täglich. Wenn ich jedesmal eine Panikreaktion hinlegen würde, wenn ich ein Martinshorn höre, dann hätte ich schon längst keine Felgen mehr. Wir hatten damals immer den Spruch auf den Lippen: "Sollen wir die vielen Autofahrer gleich mitnehmen? - Kriegen eh fast alle nen Herzkasper..." Just my 2 cents... |
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