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Anwaltbrief wegen angeblich nicht bezahlter TankRechnung // DIE ANTWORT !! LOL
08.09.2013, 18:24
Beitrag #41
RE: Anwaltbrief wegen angeblich nicht bezahlter TankRechnung
(08.09.2013 07:34)Backfire schrieb:  Da Diebstahl eine Straftat ist gilt hier Strafrecht, wo die Schuld nachzuweisen ist.
(Nicht wie beim Zivilrecht wo es umgekehrt ist)

Hab ich was verpasst? Fahne

Wieso sollte es im Zivilrecht anders sein? Der alte Grundsatz "in dubio pro reo"
gilt dort ebenfalls. Wäre ja noch schöner. Im Übrigen geht es hier doch m.E um
eine zivilrechtliche Angelegenheit.

Gruß, Holger Fahne

[Bild: 13179662vm.jpg]

„Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt: schnellere Pferde.“

Henry Ford
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RE: Anwaltbrief wegen angeblich nicht bezahlter TankRechnung - the bruce - 08.09.2013 18:24



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