Anwaltbrief wegen angeblich nicht bezahlter TankRechnung // DIE ANTWORT !! LOL
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08.09.2013, 18:24
Beitrag #41
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RE: Anwaltbrief wegen angeblich nicht bezahlter TankRechnung
(08.09.2013 07:34)Backfire schrieb: Da Diebstahl eine Straftat ist gilt hier Strafrecht, wo die Schuld nachzuweisen ist. Hab ich was verpasst? Wieso sollte es im Zivilrecht anders sein? Der alte Grundsatz "in dubio pro reo" gilt dort ebenfalls. Wäre ja noch schöner. Im Übrigen geht es hier doch m.E um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Gruß, Holger „Wenn ich die Menschen gefragt hätte, was sie wollen, hätten sie gesagt: schnellere Pferde.“ Henry Ford |
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