Selbststudienprogramme
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20.07.2013, 20:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.07.2013 15:19 von the bruce.)
Beitrag #33
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AW: RE: ALLE Selbststudienprogramme von VW/Audi als PDF
(20.07.2013 15:35)Neyo schrieb:(19.07.2013 08:11)INeedNOS schrieb: darf man sowas denn überhaupt online stellen?! Wenn man es gaaaaanz genau nimmt dann ist das folgendes § 202a Ausspähen von Daten (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden. § 202c Vorbereiten des Ausspähens und Abfangens von Daten (1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er1.Passwörter oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder2.Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.(2) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend. Aber glaub kaum das diese besonders gesichert waren... Gruß Gordon Wenn man es "GANZ GENAU" nimmt, dann hat das mit "Ausspähen" absolut gar nichts zu tun. Gordon, mir ist etwas schleierhaft wie du zu dieser Ansicht kommst. Lasst uns nun mal etwas entspannt bleiben. Hier entsteht für niemanden ein Schaden !! 2.0 TSI DSG 147 Candy Läääuft ![]() |
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