Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen
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24.05.2013, 13:13
Beitrag #6
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RE: Fahrwerk nach dem TÜV tiefer drehen
Damit erlöscht Deine Betriebserlaubnis - dazu eine "Erfahrung" die ein Bekannter vor ein paar Jahren gemacht hat.
Das Gewindefahrwerk war mit Höhe und Restwindungen im Schein eingetragen - nach der Abnahme hat er das Fahrwerk noch ein ganzes Stück runtergereht, als er auf einer Landstraße unterwegs war, hat ihm nach einer Bodenwelle, die er viel zu schnell genommen hatte, der Kotflügel den Reifen gekillt auf der Beifahrerseite hinten, darauf hin ist er von der Straße abgekommen - Das Auto war totalschaden und auch ein Flurschaden ist entstanden - mein Bekannter hat ohne größere Verletzungen überlebt (im Auto war ein Käfig), das Auto wurde dann Untersucht weil ein Gutachter wissen wollte wie es dazu kam dass der Reifen der Länge nach an der Kante aufgeschnitten war - es wurde das viel zu tiefe Fahrwerk bemerkt worauf ihm seine Versicherung die Regulierung verweigerte da das Auto ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren wurde - ich denke nicht dass ich hier noch schreiben muss wie teuer es ist eine Böschung abzubaggern weil darin Motoröl versickert ist und Benzin ausgelaufen ist... Tut mir leid wenn ich das so schreibe, aber wer sowas macht ist wohl ein Idiot, denn das ist Verantwortungslos und Hirnrissig! Ich hatte meinen damaligen Golf auch sehr sehr tief (vielleicht suche ich mal Bilder raus), da war ein Bordstein ein unüberwindbares Hinderniss - das war SO TIEF eingetragen, es liegt im ermessen des Prüfers ob er es Dir einträgt oder nicht - mein Prüfer war selbst "Tuning-Fan" und hatte da ehr weniger Probleme... ABER Selbst wenn Dir der TÜV was einträgt und es kommt daraufhin zu einem Unfall bist Du nicht gegen alles abgesichert, auch ein TÜV-Gutachten kann vom Sachverständiger bzw. von der Versicherung angefochten werden. |
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