Geklaute Teile bei Ebay gekauft...
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19.04.2013, 19:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.04.2013 19:13 von BigWheelers.)
Beitrag #20
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RE: Geklaute Teile bei Ebay gekauft...
Spielt keine Rolle wie du das bezeichnest. Gesetzlich ist es Hehlerei.
Und doch es kann sein das du auf dem Schaden sitzen bleibst. Denn Fakt ist, das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Die Spiegel gehören dem Bestohlenen. Also gehen sie zurück. Das ist eine Handlung. Du kannst nun dein Geld beim Verkäufer (Dieb/Hehler) einklagen. Das ist nun eine andere Handlung. Beide sind unabhängig von einander. Sprich es kann sein, dass du eben auf dem Schaden sitzen bleibst. Sollte nun die Versicherung des Geschädigten bereits geleistet haben , sprich Ersatz liegt vor, so kann es sein das man dir den Kauf der Spiegel anbietet. In dem Fall hast du doppelt gezahlt. Kannst natürlich auch in dem Fall versuchen das Geld vom ersten "Kauf" beim Dieb / Hehler einzuklagen. Es ist nicht so, dass der Dieb bei Verurteilung automatisch dazu verdonnert wird die Verkaufssummen zurückzuerstatten TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers |
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