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Geklaute Teile bei Ebay gekauft...
19.04.2013, 12:08 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.04.2013 12:13 von r265.)
Beitrag #7
RE: Geklaute Teile bei Ebay gekauft...
1.) Rechtsbeistand holen

2.) Sofern du versichern kannst, dass du die Ware "gutgläubig" erworben hast, würde ich mir da nicht großartig Sorgen machen. Es kann gut sein, dass du die Ware behalten kannst und der Geschädigte den Wert für die Wiederbeschaffung von neuen Spiegeln erhält vom Schuldigen.

Hinweis: ich bin kein Anwalt o.ä. - hatte aber im Studium genau hierzu einige Fälle die ähnlich entschieden wurden; sprich, dass der Geschädigte die Ware, sofern sie anderweitig ersetzbar war, durch ein neues Teil erhalten hat. Anders wäre es, wenn es sich um Unikate handeln würde.

Die Lage ist aber so, dass der Schuldige zwar für seine Straftaten aufkommen muss, dies aber zu einem zumutbaren bzw. möglichst günstigen Weg machen muss.

Es wäre ungleich teurer, wenn man das jetzt komplett zurücktauscht alles.



EDIT:

Siehe auch: http://www.rechtslexikon-online.de/Gutgl...rwerb.html


---> beachten: maschinell gefertigte Spiegel wie diese sind problemlos als "ersetzbar" zu betrachten Wink




NACHTRAG:

Lies auch mal das hier - beruhigt vielleicht Wink

http://www.focus.de/digital/internet/eba...34247.html

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RE: Geklaute Teile bei Ebay gekauft... - r265 - 19.04.2013 12:08
RE: Geklaute Teile bei Ebay gekauft... - Yodas87 - 19.04.2013, 18:47



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