ebay und seine Tücken...
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17.04.2013, 06:38
Beitrag #21
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RE: AW: ebay und seine Tücken...
(16.04.2013 22:24)Cutty schrieb: Er hatte doch zuvor geschrieben das er den obligatorischen Satz drunter stehen hatte daher hab ich meine Aussage darauf gestützt.Leider und wie so oft bei deutschem "Recht" kommt es auf die Formulierung an. Nicht alles was etwas "Aussagen" soll, hat auch rechtlichen Bestand. (16.04.2013 22:24)Cutty schrieb: Mit dem Gebot gibt der Verkäufer sein Einverständnis das gelesen und akzeptiert zu haben. So sehe ich das wenn's falsch ist bitte nicht steinigen aber es macht so am meisten SinnDu kannst drunter schreiben was du willst wenn ein Mangel schon bei der Übergabe vorhanden ist und beim Verkauf nicht drauf hingewiesen wurde. Dann nützen Gewährleistungsausschlüsse, egal in welcher Form, nichts und der Verkäufer haftet trotzdem. |
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