ebay und seine Tücken...
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16.04.2013, 07:13
Beitrag #9
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AW: ebay und seine Tücken...
Es ist und bleibt trozden ein privatverkauf. Der TE hat das Radio nach bestem Gewissen und Wissen als in Ordnung ohne defekte Verkauft. Es ist kein Händler somit besteht auch keine Gewährleistung. Er muss einzig und allein den Artikel zurücknehmen wenn man ihm arglistige Täuschung nachweisen kann oder er bewusst dad Radio defekt verkauft hätte. Da er aber bezeugen kann mit mehreren Personen das das Radio einwandfrei lief und zusätzlich der Käufer wohl mit mangelnden Fachwissen das Radio einbauen und anschließen wollte ist ein defekt seinerseits nicht auszuschließen. Sollte er wieder erwarten diesen defekt nicht zu verschulden haben und das auch belegen kann so kann nur noch das Versandunternehmen für den Schaden zu rate gezogen werden. Hat man keine Bilder o.ä. gemacht von Verpackung etc hat man sp oder so schon verloren zumal er ja schon herumexperimentiert hat wie man wo welche Kabel einbauen sollte.
An deiner Stelle geh zum Anwalt frag nach wie es aussieht und erkläre den genauen Sachverhalt. Dann wird er dir schon sagen ob du reagieren solltest oder eben nicht. Und sofern du eine negative Bewertung bekommen solltest , kannst du unter der Bewertung Stellung dazu nehmen und bei nicht wahrheitsgemäßer Bewertung diese sofern du beweisen kannst das du im Recht bist von eBay diese löschen lassen. Halt uns auf jedem Fall auf dem laufenden. LG Cutty |
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