Es kann zu änderungen in der Ausstattung kommen - was meint VW damit?
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04.12.2012, 09:02
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.12.2012 09:06 von r265.)
Beitrag #10
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RE: Es kann zu änderungen in der Ausstattung kommen - was meint VW damit?
(03.12.2012 15:01)the bruce schrieb: Wenn VW entscheidet, dass ab KW XY die Sowas wär anfechtbar. Es darf (1) nicht minderwertiger sein und muss (2) aufgrund von Form und Farbe "ähnlich" beschaffen sein. Wenn man das Auto bspw. in "Salsa Red" bestellt dann wäre es ok, wenn der Rotton variiert wenn es bspw. von nun an ein neues "Salsa Red" gibt. VW dürfte aber nicht das Auto einfach Grün lackieren. Worauf sich das bezieht sind so Sachen wie bspw. das Kennzeichen-Licht. Das man hier einfach auf LED umstellen darf. Deutlich sichtbare Bauteile wie etwa Türgriffe dürfen aber nicht auf einmal so deutlich variieren. Eine andere Nuance der gleichen Farbe hingegen wäre vollkommen okay. Grauzone wäre wenn z.B. beim Türgriff welcher Silber ist mit einem schwarzen Rahmen der Rahmen dann auch auf einmal Silber wäre, passend zum Griff. Das würde dann aber das Gesamtbild des Wagens nicht deutlich ändern. Eine komplett andere Farbe hingegen schon. Gab es auch bereits schon einige Fälle zu. Unter anderem weil man mal versehentlich Leder statt Stoff verbaut hat. Das war dann eine schwierige Kiste, weil Leder aufgrund des Preises ja zunächst als "hochwertiger" wahrgenommen wird. R DSG | Black | SpiPa | RNS510 | Leder | WiPa | Pano | Parkpilot | GeReAn | LightAssist | Dynaudio | MiArLe | MuFu Prem | SchAbDu | Kessy | MoFuVo Prem "Wir brauchen auch Autos, die die Leute zwar nicht brauchen, aber unbedingt haben wollen." - Hans Dieter Pötsch |
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