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Bußgeldbescheid anfechten
04.09.2012, 11:30
Beitrag #12
RE: Bußgeldbescheid anfechten
Das Messgerät an sich in Frage zu stellen kann man vergessen. Die Lasergeräte sind allesamt geeicht und die Messung auch ohne Bild verwertbar (deswegen wird man auch gleich von der Polizei angehalten, damit man den Fahrer der Ordnugnswidrigkeit gleich zuordnen kann).

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt auch für den Überholer.
Bsp.: Wenn in einer Ortschaft (erlaubt sind 50km/h) jmd mit 40km/h vor mir fährt, werde ich ihn nicht überholen. Er fährt mir zwar zu langsam und reizt die erlaubte Geschwindigkeit nicht aus, jedoch ist er noch zu schnell, als dass ich ihn im Ort in angemessener Zeit überholen könnte, ohne selbst mit hoher Geschwindigkeit brettern zu müssen. (Was für ein langer Satz :dodgySmile

Somit bleib ich eben zähneknirschend hinten dran.Angry

Vorwärts gehts schneller als rückwärtsDaumen
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RE: Bußgeldbescheid anfechten - Blackv!per - 04.09.2012 11:30



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