Bußgeldbescheid anfechten
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03.09.2012, 22:40
Beitrag #9
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Ausreden gibts keine, beim Überholmanöver darf man die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschreiten.
Die Messung anzweifeln kann man immer, die Frage ist halt, wo du exakt gemessen wurdest. Ich nehme an, dass du nicht direkt auf die Bremse gelatscht bist als du vor dem Auto eingeschert bist. Daher kann es durchaus sein, dass die dich ganz regulär gemessen haben. Außerdem werden die dich in einiger Distanz gelasert haben, was den möglichen Fehler auf die Messung durch das Einscheren relativ klein hält. Außerdem wird der Beamte einfach sagen er habe dich ganz regulär gemessen. Wenn nicht zufällig ein Bild erstellt worden ist, was ich nicht glaube wirst du damit also keinen Erfolg haben. Die Einzige Möglichkeit wäre glaubhaft zu machen, dass der Überholte verbotenerweise beschleunigt hat und du aus der Situation heraus schneller fahren musstest. Dies ist dann aber auch erstmal zu beweisen. Steh lieber dazu, Zahl die Knete und trags wie ein Mann. |
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