Bußgeldbescheid anfechten
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03.09.2012, 20:00
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.09.2012 20:01 von Martin der Moardin.)
Beitrag #5
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RE: Bußgeldbescheid anfechten
Sorry, auch wenn ich wieder ne Diskussion lostrete, aber ich verstehe nicht wieso man sowas anfechten muss!?
Du hast nen Roller überholt. Ein Roller fährt maximal 80. Da hätteste den noch locker mit 100 überholen können. Fakt ist, du hast dich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten und wurdest erwischt und zweifelst hier zumindest auch nicht an der Richtigkeit der Messung. Dafür muss man nunmal den Kopf hinhalten. Ich will nicht den Moralapostel spielen - das bin ich bei Gott selber nicht - aber wenn man mich mal wieder erwischt, dann stehe ich dafür auch gerade und kann den Fehler vor mir selbst verantworten. Durch solche Widerspruchsverfahren entstehen nur Kosten, die ich dann im Zweifelsfall selber tragen kann. Dann Zahl ich lieber das Bußgeld und kassiere evtl fällige Punkte. So und jetzt zerreißt mich! Ist bloß meine Meinung... Viele Grüße Martin --------- Ostermontagstreffen 2013 in Rheine --------- Mein VW Scirocco 2,0 TSI im Showroom |
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