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Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
08.07.2012, 19:02
Beitrag #12
RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal
Also ich seh in diesem Fall keinen Diebstahl.
Du hast ja nichts mitgehn lassen um es zu behalten oder jemand anderem zu vermachen-
bleibt lediglich ein Vergehen nach § 263 Abs. 1 StGB Eingehungsbetrug.
Außerdem könnte der kleine Italiener einen Schadensersatzanspruch gem. § 280 Abs. 1 BGB gegen dich geltend machen.

Aber um ehrlich zu sein denke ich nicht, dass es wegen eines solchen Vorfalls zu einer Anzeige kommen wird, zumal er dich ja offensichtlich nicht kennt.
Allerdings würde ich den Laden meiden, was du ja wahrscheinlich eh vorhast .
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RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal - Viper-Rlp - 08.07.2012 19:02
RE: Rechtliche Frage zu Auseinandersetzung in Lokal - Rico2751988 - 10.07.2012, 13:57



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