Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
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27.06.2012, 21:10
Beitrag #4
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RE: Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung
OK, also muss das auf jeden Fall per Post kommen, damit es rechtsverbindlich ist und bei Nichtbeachtung angemahnt werden kann?! Genau das hatte ich vermutet, wollte es aber gerne nochmal bestätigt haben. Mails und schon gar nicht Popups sind rechtsverdindlich. Mails vielleicht bald schon auf der Basis, dass sie nachhaltig an mehreren Stellen abgelegt sind, aber Popups oder wie in meinem Fall eine bildschirmfüllende Grafik können ja schlecht bei Nichtbeachtung angemahnt werden. Was mich nur doch etwas irritiert ist, dass es eine Kanzlei aus Osnabrück ist, also gleich um die Ecke. Aber wahrscheinlich kann der Trojaner genauso wie so manche Internetwerbung abgreifen, wo ich mich gerade befinde und dafür z.B. passende Banner generieren wie "Autos kaufen im Raum Osnabrück". Bei einem Munchner hätte dann wahrscheinlich auch eine Münchner Kanzlei als Urheber drin gestanden....
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