Gewährleistung beim Autokauf
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21.05.2012, 18:44
Beitrag #3
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RE: Gewährleistung beim Autokauf
Danke für deine Antwort, bin jetzt aber trotzdem nicht schlauer
Seit dem 1. Januar 2002 gilt neues Gewährleistungsrecht! Seit 2002 gilt eine Gewährleistung von 2 Jahren auf alle Artikel, eingeschlossen natürlich Neu- und Gebrauchtwagen. Der Endverbraucher hat bei Neukäufen dann die Möglichkeit, Ansprüche beim Händler geltend zu machen, falls sich die Ware von Anfang an als mangelhaft herausstellt. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und enthält u. a. das Recht auf Nachbesserung. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Gewährleistung beim Autokauf - schrauber84 - 21.05.2012, 17:59
Gewährleistung beim Autokauf - toho - 21.05.2012, 18:22
RE: Gewährleistung beim Autokauf - schrauber84 - 21.05.2012 18:44
RE: Gewährleistung beim Autokauf - FO308 - 21.05.2012, 19:02
RE: Gewährleistung beim Autokauf - Wiesel - 24.05.2012, 11:43
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