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Gewährleistung beim Autokauf
21.05.2012, 18:22
Beitrag #2
Gewährleistung beim Autokauf
Die gesetzliche Gewährleistung gibt es bei Gebrauchtwagen nicht!
Das Stichwort heißt hier: Sachmangelhaftung.
Wenn ein Schaden innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftritt, muss der Verkäufer beweisen, dass der Schaden nicht schon bei Verkauf vorhanden war. Danach gilt die Beweislastumkehr und der Kunde muss beweisen, dass der Schaden schon bei Verkauf vorlag!
Deswegen empfehle ich die Gebrauchtwagengarantie abzuschließen!
Oder einen Neuwagen mit gesetzlicher Gewährleistung und meist plus Herstellergarantie.
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Gewährleistung beim Autokauf - toho - 21.05.2012 18:22



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