pocket / mini bikes
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17.04.2012, 13:22
Beitrag #8
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RE: pocket / mini bikes
Das Fahren von Pocketbikes im öffentlichen Straßenverkehr ist zumeist nicht erlaubt. Zur Zeit (November 2008) ist es in Deutschland nicht möglich, eine Zulassung für die Bikes zu bekommen, da die Fahrzeuge fast nie den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Daraus folgt ein fehlender Versicherungsschutz. Zudem wird auf öffentlichen Straßen stets eine Fahrerlaubnis (meist Klasse A oder A1) benötigt. Wer ein solches Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führt, macht sich strafbar:
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz (wenn über 125 cm³ Hubraum), gegebenenfalls Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahren ohne Zulassung. Außerdem werden die Pocketbikes durch die Polizei sichergestellt und von einem Gutachter überprüft, was zusätzlich mehrere hundert Euro kosten kann. Außerdem übernimmt im Falle eines Unfalls keine Versicherung die entstandenen Sach- und oder Personenschäden. Seit einiger Zeit gibt es Pocketbikes mit einer Straßenzulassung, die in Deutschland zugelassen werden können. Sie dürfen mit einem Führerschein der Klasse M (ab 16 Jahren) gefahren werden. Die Versicherung ist geregelt wie für ein Kleinkraftrad. Ohne Nummernschild sind diese jedoch nicht zugelassen. (wikipedia) Frag mich aber nicht, was das für "Pocketbikes" sein sollen, die man mit dem M fahren darf. Wird wohl eher sowas wie ein Roller sein |
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