Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
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17.03.2012, 22:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2012 22:02 von r265.)
Beitrag #5
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RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
Klar - das ist normal und richtig so. Stell dir mal vor jemand wird länger krank, kündigt, stirbt etc - dann stünden ja alle Kunden auf einmal dumm da.
Es ist eine dienstliche Email-Adresse - wenn ihr die für andere Dinge benutzt als das wofür sie vorgesehen sind, dann ist das nicht die Schuld des Autohauses "Direkten Absprachen" gibt es so nicht - entweder es ist dienstlich oder privat. Ich weiß was du meinst, aber dafür hast du keine Rechtsgrundlage. Der Arbeitgeber würde ja sonst ggfs. zig mögliche Kaufabschlüsse verlieren. Von daher: private Themen etc. am besten auch an privat genutzte Emailadressen schicken R DSG | Black | SpiPa | RNS510 | Leder | WiPa | Pano | Parkpilot | GeReAn | LightAssist | Dynaudio | MiArLe | MuFu Prem | SchAbDu | Kessy | MoFuVo Prem "Wir brauchen auch Autos, die die Leute zwar nicht brauchen, aber unbedingt haben wollen." - Hans Dieter Pötsch |
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Nachrichten in diesem Thema |
Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - INeedNOS - 17.03.2012, 19:03
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - Martin der Moardin - 17.03.2012, 19:19
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - FO308 - 17.03.2012, 19:59
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - MichaelN - 17.03.2012, 21:57
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - r265 - 17.03.2012 22:01
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - INeedNOS - 18.03.2012, 19:01
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - Darth-Maul - 18.03.2012, 21:57
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