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Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
17.03.2012, 22:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.03.2012 22:02 von r265.)
Beitrag #5
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
Klar - das ist normal und richtig so. Stell dir mal vor jemand wird länger krank, kündigt, stirbt etc - dann stünden ja alle Kunden auf einmal dumm da.

Es ist eine dienstliche Email-Adresse - wenn ihr die für andere Dinge benutzt als das wofür sie vorgesehen sind, dann ist das nicht die Schuld des Autohauses Wink

"Direkten Absprachen" gibt es so nicht - entweder es ist dienstlich oder privat. Ich weiß was du meinst, aber dafür hast du keine Rechtsgrundlage. Der Arbeitgeber würde ja sonst ggfs. zig mögliche Kaufabschlüsse verlieren.



Von daher: private Themen etc. am besten auch an privat genutzte Emailadressen schicken Smile

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- Hans Dieter Pötsch
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RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - r265 - 17.03.2012 22:01



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