Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
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17.03.2012, 21:57
Beitrag #4
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RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
In jedem größeren Unternehmen gibt für solche FällenRegelungen. Und es ist durchaus nicht ungewöhnlich, das ein anderer Kollege auf das Postfach eines erkrankten, beurlaubten oder ausgeschiedenen Kollegen zugreift. Natürlich unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten und des Betriebsrats. Aber letztendlich ist das kein privater Schriftverkehr, sondern Geschäftspost. Das unternehmen stellt die Kommunikationsmittel und hat ein vitales, geschäftliches Interesse an der Kommunikation. Daher halte ich das Vorgehen für legitim und normal.
Mit freundlichen Grüßen Michael Neuhaus => Tips und Infos zum Scirocco III |
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Nachrichten in diesem Thema |
Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - INeedNOS - 17.03.2012, 19:03
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - Martin der Moardin - 17.03.2012, 19:19
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - FO308 - 17.03.2012, 19:59
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - MichaelN - 17.03.2012 21:57
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - r265 - 17.03.2012, 22:01
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - INeedNOS - 18.03.2012, 19:01
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - Darth-Maul - 18.03.2012, 21:57
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