Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
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17.03.2012, 19:59
Beitrag #3
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RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen?
Rein rechtlich, ganz einfach.
Eine E-Mail fällt nicht unter das Postgeheimnis. Jeder kann sie ungestraft lesen. Vom Autohaus natürlich kein feiner Zug. Es wird sicherlich nicht mehr lange dauern, bis es soweit ist. Es wurde schon häufig verlangt, E-Mails unter das Postgeheimnis zu stellen. |
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Nachrichten in diesem Thema |
Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - INeedNOS - 17.03.2012, 19:03
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - Martin der Moardin - 17.03.2012, 19:19
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - FO308 - 17.03.2012 19:59
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - MichaelN - 17.03.2012, 21:57
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - r265 - 17.03.2012, 22:01
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - INeedNOS - 18.03.2012, 19:01
RE: Darf ein neuer Verkäufer auf die Emailadresse seines Vorgängers zugreifen? - Darth-Maul - 18.03.2012, 21:57
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