Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
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15.02.2012, 18:04
Beitrag #18
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RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
Die Verkehrsrechtschutz solltest Du trotzdem sofort informieren. Nicht, dass Du den Anspruch auf Rechtsbeistand verwirkst. Die werden Dir auch weitere Ratschläge geben. Dafür sind die da.
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