Bußgeldkatalog---wen hats erwischt?
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24.01.2012, 08:25
Beitrag #80
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RE: Bußgeldkatalog---wen hats erwischt?
(23.01.2012 19:30)Fuchs schrieb: Alles klar! Auf die Ironie kann man wohl alles rausreden (23.01.2012 19:20)Martin der Moardin schrieb: Na vielleicht ist's ja nur nen niederösterreichischer/wienerischer Ausdruck...? Habe mal gegoogelt und folgendes Gefunden: Organstrafverfügung ("Organmandat") • Geldstrafen bis zu einer Höhe von (in der Regel) 36 Euro • Gegen die Organstrafverfügung können Sie kein Rechtsmittel erheben. • Bezahlen Sie die festgesetzte Strafe nicht binnen zwei Wochen, wird die Organstrafverfügung gegenstandslos. Es wird Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde erstattet, die eine Anonymverfügung oder Strafverfügung erlassen oder das ordentliche Verwaltungsstrafverfahren einleiten kann. In diesen Fällen kann auch eine höhere Strafe verhängt werden als in der Organstrafverfügung. Anonymverfügung • Geldstrafen bis zu 220 Euro • an keine bestimmte Person • Gegen die Anonymverfügung können Sie kein Rechtsmittel einlegen. Wenn Sie sich für unschuldig halten, müssen Sie lediglich die Einzahlung des Strafbetrages unterlassen. • Ist nach dem Ablauf einer Vierwochenfrist keine Zahlung auf dem Konto der zuständigen Stelle eingegangen, wird die Anonymverfügung gegenstandslos und die Täterin/der Täter wird ausgeforscht (z.B. durch eine Lenkererhebung). In diesem Fall hat die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer zwei Wochen Zeit, die Lenkerin/den Lenker zu benennen. Gegen diese Person kann dann entweder eine Strafverfügung erlassen oder ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden. In diese Fällen kann auch eine höhere als die in der Anonymverfügung festgesetzte Strafe verhängt werden Als letztes gibt es dann noch die Strafverfügung Quelle |
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