(14.12.2011 13:06)KaroX schrieb: Hallo Leute und vor allem hallo liebe Österreicher!
Heute erhielt ich doch ein Brief von der österreichischen Behörde welche für die Autobahn-Maut-Einzugszentrale zuständig ist.
Vor Jahren, da war ich noch Jung und dumm (reimt sich sogar) und dachte mir: Die Vignette brauchst du nicht! Merkt keiner...
Naja, die dumme Situation wie ich erwischt worden bin erzähl ich euch ein andermal, denn darum geht es heute nicht.
Auf jeden fall habe ich daraus gelernt, Kauf dir den Lack für 10 Euro.
Nun ja, seit dem sind ein paar Jahre vergangen und nun war ich wieder im Nachbarland unterwegs.
Zielstrebig kaufte ich mir die Vignette schon in Deutschland an der letzten Tankstelle in Deutschland und klebte die Vignette zu halb abgezogener Folie auf die Windschutzscheibe des Leihwagens, DENN diese scheisse bekommst du kaum wieder ab.
Seitdem sind auch paar Monate vergangen, um genau zu sagen 6 Monate, und da steht drin, dass ich die Vignette nicht angeklebt hätte, sondern mit einem fremdklebstoff (Tesa) es montiert habe und das ginge so ja nicht. Deshalb bitten sie mich doch recht freundlich zur Wiedergutmachung 300 Österreichische Euros auf ihr Inlandskonto zu überweisen.
Fazit: Frechheit! Die Scheiß Vignette habe ich gekauft, sie klebte und war dran und bin kein wiederverkäufer!
Nun meine frage: da ich Rechtsschutzversichert bin, meint ihr da hat man eine Chance? Denn das, was die mir unterstellen ist nicht richtig!
Lieben dank und Gruß,
KaroX
Schuldig bist Du auf jeden Fall,
aber in Deutschland sind Ordnungswidrigkeiten nach 3 Monaten verjährt.
Das ist Dein Ansatzpunkt.