Österreich Maut Vignette Strafe
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14.12.2011, 20:24
Beitrag #12
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RE: Österreich Maut Vignette Strafe
(14.12.2011 14:49)KaroX schrieb: Die Grundfolie hatte ich zu halb abgezogen, sprich den oberen Teil damit die an der Scheibe klebt. Ich kann dir auch beantworten, warum sie vollständig aufgeklebt werden muss. In der Mitte steht ja in schwarzen Lettern "B 11" oder sowas. Diese Schrift (und ich glaub das Wappen im oberen Teil) zerreisst beim abziehen, also bleibt ein Teil davon auf der Scheibe kleben. Das heißt durch das Kleben-bleiben dieser Teile der Vignette wird sie beim Abziehen entwertet und dadurch wird beim Draufkleben auf die Scheibe erst sichergestellt, dass sie für dieses Auto benutzt wird und nicht in einem anderen Auto neu benutzt werden kann. Kannst du dir ungefähr so vorstellen, wie wenn du dir ein Straßenbahn-Ticket kaufst, dann aber bei Antritt der Fahrt nicht zu dieser Entwertermaschine gehst und den Fahrschein zwicken lässt. Wenn sie dich dann erwischen, zieht "ich hab den Fahrschein doch eh gekauft" auch nicht. Das Beispiel hinkt vielleicht ein bisschen, aber es macht deutlich worauf ich hinaus will. Also meiner Meinung nach kannst du dir den Gang zur RS-Versicherung sparen. Was du aber probieren kannst, ist Einspruch zu erheben und darin versuchen zu argumentieren, dass du sie ja zum Teil aufgeklebt hast und das Sicherheitsmerkmal sie entwertet hat und du eh einsichtig bist, um vielleicht eine Strafmilderung zu bekommen. Inwiefern und ob das jedoch funktioniert, sei mal dahingestellt. Einen Versuch ist es bei dem Betrag aber wert. Ansonsten kannst du leider nur in den sauren Apfel beißen und es als "Lehrgeld fürs nächste Mal" verbuchen. Auch wenn der Betrag schon ziemlich weh tut, keine Frage! (14.12.2011 14:32)Andreas schrieb: Aber bei uns können die Ausländer sowieso machen was sie wollen, in"Ausländer" allgemein ja, jedoch ist Österreich - Deutschland hier die Ausnahme. Deutschland und Österreich haben ein bilaterales Strafverfolgungsabkommen, d.h. Strafen von "DE/AT-Geblitzten" können recht leicht eingetrieben werden. Quelle: Eigene Erfahrung, da ich im Präsenzdienst bei der Race-Control gearbeitet habe und immer die Briefe ans deutsche Kraftfahrzeugamt schicken musste. D.h. der Halter eines deutschen Fahrzeugs kann von der österreichischen Behörde ganz leicht ausgeforscht werden. War nur für Radars im 7./8./9. Bezirk in Wien zuständig, und da ging mindestens einmal die Woche eine Liste mit Halteranfragen nach Flensburg, oder wo die sitzen Scirocco 2.0 TSI 6-Gang | MJ 2010 | Rising Blue | 19" Lugano | Xenon | RNS 510 Dynaudio | Multifunktionslenkrad | FSE Premium | MFA+ | GRA | PDC | Winterpaket | Spiegelpaket | KW Variante 1 | H&R Spurplatten |
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