Muss mal Dampf ablassen !
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12.12.2011, 11:58
Beitrag #85
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RE: Muss mal Dampf ablassen !
(10.12.2011 13:15)tanjaw schrieb:Vollkommen richtig! Völlig Unseriös! Genau so unnütz wie eine Kfz-Insassenunfallversicherung (doppelt versichert!).Zitat:Meist reicht es schon zu sagen dass du wechseln willst und von der Versicherung XY n besseres Angebot bekommen hast mit weniger SB oder weniger Kosten generell.So ist es in der Tat. Es gibt eben Versicherungsmakler, die weniger seriös sind und einem alle möglichen Versicherungen schön reden. Mir wurde zum Beispiel zuletzt eine sogenannte Kreditversicherung nahe gelegt, weil ich ein Kredit für meine Eigentumswohnung habe. Aber wenn man sich selber etwas mit der Materie auskennt und sich nicht so leicht überzeugen lässt, dann bekommt man auch keine unnötigen Versicherungen angedreht. Ich möchte aber wieder einmal darauf hinweisen, dass wenn ihr schon eure Kfz-Versicherungen vergleicht, das ihr dies nicht nur vom Beitrag abhängig macht. Prüft vor allem den Leistungsumfang und last euch diesen bei den Angeboten ausdrucken. Nur dann könnt ihr wirklich vergleichen. Der Kollege, der sich ein paar Seiten vorher über die Bisamratte aufgeregt hat, die dann bei der VVD in der TK nicht mitversichert war, hat das z.B. damals nicht geprüft. Obwohl das nicht meine Gesellschaft ist (die VVD ist die Allianz) weiß ich aber, dass es auch bei denen seit 2010 möglich ist den "Zusammenstoß mit Tieren aller Art" über die TK mit zu versichern. Alle die, die nur Haarwild haben schauen bei vielen Tierunfällen dann in die Röhre und das nur weil sie "billig" fahren wollten: Es sind dann aber die 1. die immer am lautesten schreien und auf die böse Versicherung schimpfen. Ich sichere mich mit dem Beratungsdokument für solche Fälle ab. Will der VN z.B. bei einem Neuwagen oder finanziertem Fahrzeug keine VK vermerke ich dieses nach meiner Beratung, in der ich ihn auf die möglichen Folgen aufmerksam mache, im Beratungsdokument. Dieses Dokument wird von ihm gegengezeichnet. Mich also zu belangen wegen mangelhafter Beratungspflicht nach §6 des VVG´s (Versicherungsvertragsgesetz) ist damit aussichtslos. Ist jemand von euch aber nicht wirklich beraten worden und ist ihm diese Beratungsdokumentation nicht zur Unterschrift vorgelegt worden, so ist ein solcher Vertrag durchaus anfechtbar. In einem solchen Fall solltet ihr euch völlig kostenlos an den "Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 in 10006 Berlin wenden und eueren Fall schildern. Diese Schlichtungsstelle geht dann diesem Fall nach. Bitte beachtet alle unbedingt noch folgenden Hinweis: Achtet darauf das der "Berater" bei der Industrie- und Handelskammer Berlin regestriert ist! Dies könnt ihr selber unter: http://www.vermittlerregister.info überprüfen. Auf seiner Vistenkarte muss seine Registrierungsnummer stehen und der Hinweis zum Versicherungsombudsmann. Diese Vorgaben und gesetzlichen Vorschriften haben schon einiges bewirkt um das Berufsbild der Versicherungsmänner und -Frauen zu ändern, aber alle Vorschriften usw. können auch nichts dagegen machen, wenn es nicht auch beim Endkunden ein Umdenken gibt. Guter Versicherungsschutz von mir aus zu einem "günstigen Beitrag" ist auch aus meiner Sicht völlig legitim, aber "billig" kann nun mal keinen wirklichen Versicherungsschutz bieten. Logisch, oder? Gruss,Niels 27327 Schwarme- Scirocco 3- 2,0TDI Rising Blue Schnell geradeaus fahren kann jeder. In der Kurve entscheidet sich ob Du fahren kannst! (Mein Vater: Motorradrennfahrer) |
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