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HU - Neue Regelungen ab 2012
13.11.2011, 17:59 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.11.2011 17:59 von Thorsten.)
Beitrag #33
RE: HU - Neue Regelungen ab 2012
Mal unter uns jetzt......

Wer von Euch hat denn noch eine HU-Plakette???
Die gibt es doch schon nicht mehr, oder????

Zitat:Die Plakette einheitlich handhaben
Sofort fällig wird ab dem 1. April 2012 das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung HU-Plakette. Was tun, wenn ein Autofahrer den fälligen Untersuchungstermin versäumt hat? Die Antwort auf diese Frage ist bislang womöglich in Straubing anders ausgefallen als in Saarbrücken und in Schwerin anders als in Stuttgart. Mit dem anstehenden Änderungspaket zur StVZO wird der Gesetzgeber voraussichtlich ein bundesweit einheitliches Vorgehen beschließen. "Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig", erklärt Jürgen Wolz. Bislang kennen die Autofahrer in Süddeutschland folgendes Vorgehen: Ist der HU-Termin beispielsweise um zwei Monate überzogen, orientiert sich die Gültigkeit der neuen Plakette am eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Fahrzeuguntersuchung. Das macht es künftig wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" – allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz.

Gut recherchiert würde ich mal sagen...
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RE: HU - Neue Regelungen ab 2012 - Thorsten - 13.11.2011 17:59



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