Vorladung wegen Nötigung
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25.08.2011, 15:11
Beitrag #16
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RE: Vorladung wegen Nötigung
Die "normale" Rechtsschutz, sowie die Verkehrsrechtsschutz zahlt im Falle einer Nötigung nicht!
Hast du jedoch Eine Rechtsschutz die Strafrecht beinhaltet, dann wird gezahlt! Am besten mal beim Versicherungsheini nachfragen! 1. BMW F02 730Ld Langversion 2. VW Scirocco 1.4 160PS DSG als Zweitwagen -VERKAUFT- Ausstattung: Xenon, RNS 510, Media In, DWA+, DSG, Telefon Premium, Rückfahrkamera incl. Park Pilot, Spiegelpaket, Kessy uvm. 3. VW Passat 3B Variant 1.8T !!! RHD !!! |
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