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Vorladung wegen Nötigung
25.08.2011, 07:06
Beitrag #2
RE: Vorladung wegen Nötigung
(25.08.2011 06:29)Dante schrieb:  Hallo liebe Roccogemeinde.

Habe gestern Post von der Polizei bekommen. (Vorladung zur Erörterung).
In dem Brief steht nur drin, wann ich dahin soll und Tatvorwurf: "

Gefährdung des Straßenverkehrs- grob verkehrswidrig und rücksichtslos falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt. Nötigung".

Jetzt kommt es aber, dies soll vor 1Monat passiert sein, weiß davon nix.
Fahr die Strecke oft und mein Beifahrer kann sich das auch nicht erklären, fahre eigentlich immer vernünftig, gut vll. ab und zu mal etwas schneller erlaubt, aber das ist hier ja nicht zur Spache gekommen.

Außer dieser Einladung kam nie was, weder das die Polizei sich vorher bei mir gemeldet hat noch sonst etwas. Nur diese Einladung, wie verhalte ich mich da, weil wie gesagt kann mich an nix erinnern. Komm mir vor wie bei Verstehn sie spaß. Kam sich wohl einer vom Rocco provoziert vor, ansonsten kann ich es mir nicht erklären.
Sofort zum Anwalt, der holt die Akten ein, keine eigene Aussagen machen.

Ich habe so etwas schon oft erlebt, erst Anwalt, sonst haust Du dich selber in die Pfanne.
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Vorladung wegen Nötigung - Dante - 25.08.2011, 06:29
RE: Vorladung wegen Nötigung - Fritzchen - 25.08.2011 07:06
RE: Vorladung wegen Nötigung - i-roc - 25.08.2011, 07:59
RE: Vorladung wegen Nötigung - Dante - 25.08.2011, 11:46
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RE: Vorladung wegen Nötigung - marcy - 25.08.2011, 13:39



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