Resonanz auf euern Scirocco
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21.08.2011, 18:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.08.2011 18:53 von INeedNOS.)
Beitrag #844
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RE: Resonanz auf euern Scirocco
(21.08.2011 14:45)BolloRocco schrieb:(21.08.2011 14:05)INeedNOS schrieb: "wieso steht da jetzt kein Streifenwagen und kassiert den ein" ich möchte aber mal klar unterscheiden zw. jemanden bedrängen bzw. nötigen, indem ich ihn in der Ortschaft vor mir her schiebe und einem auf weit und breit frei einsehbarer Strecke bewusst provozierten instabilen Fahrverhalten. Sicher habe ich ihm damit was bewiesen: wenn man schon den Hals aufreißt, dann sollte auch was dahinter sitzen und das tut man bestimmt nicht, indem man im Ort bis auf die Stoßstange auffährt, bei der ersten Beschleunigung aber sofort das Nachsehen hat und den Wagen im Kreisverkehr gefühlt fast von Hand rum schiebt, um dann anschließend so ein Ding wie mit weit über 100 km/h im Überholverbot bei Tempolimit 70 eine Kolonne zu überholen und dafür den Motor bis zum Kotzen hochreißen zu müssen.... Und weswegen sollte die Polizei mich einkassieren, wenn ich ihm Kreisverkehr zügig gefahren bin? Ich habe weder die Geschwindigkeitslimits überschritten noch habe ich andere Verkehrsteilnehmer gefährdet! Da könnte man höchstens eine Verwarnung aussprechen - und das ist eine subjektive Einschätzung eines Beamten, sollte also nicht überbewertet werden. Dann sagt man eben "Ja, Sie haben recht, ich habe was falsch gemacht, werde das nächste Mal sowas nicht machen" und gut ist´s. Beim Überholen mit weit über hundert im Überholverbot bei Limit 70 ist da wohl ein etwas anderes Kaliber, welches in dem Zusammenhang wohl auch mit Führerscheinentzug bestraft würde. Alleine für die Überholaktion gibt es Punkt eund über 100 EUR Strafe. Dann noch sagen wir mal gemessene 140 im 70er Bereich und es ist vorbei mit dem Lappen ![]() Scirocco 2,0 TSI ist verkauft ![]() |
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