Muss mal Dampf ablassen !
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24.06.2011, 02:31
Beitrag #13
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RE: Muss mal Dampf ablassen !
Hilft leider alles nichts.
Grundsätzlich sind nur Unfälle mit Tieren versichert, die das Bundesjagdgesetz als Haarwild bezeichnet. Der §2 des BJagdG nennt folgende Tiere: Wisent, Elch-, Rot-, Dam-, Gams-, Stein- und Muffelwild, Schwarzwild, Feldhasen, Schneehasen, Wildkaninchen, Murmeltiere, Wildkatzen, Luchse, Steinmarder, Baummarder, Mauswiesel, Dachse, Fischotter, Seehunde, Iltisse und Hermeline. Für alle anderen Tierarten brauchste die erweiterte Wildschadenklausel; ansonsten haste leider keine Chance. |
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