Marder im Motorraum
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18.03.2011, 08:43
Beitrag #41
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RE: Marder im Motorraum
(17.03.2011 17:54)Pirella schrieb:(16.03.2011 22:03)Viper 7 schrieb: Das Problem ist ich will nicht nur das er nicht in den Motorraum geht, sondern das er auch nicht auf dem Rocco rumrennt. Gestern ist er über das ganze Auto gerannt und hat Dreck und kleine Steinchen auf dem Dach verteilt. Zum Abschluß ist er dann über die Heckscheibe und die Kofferraumklappe runter gerutscht. Dieses Jahr NOCH nicht, aber die letzten 2 Jahre habe ich das Elend mehrfach mit angesehen (auf meinen alten Auto).Aber trotzdem Allerdings von meiner Terasse in 2 Stock aus. Inzwischen spar ich mir den Weg nach unten da er sich sowieso vom Acker macht sobald er ein Geräusch hört. Aber wenn ich ihn das erste mal auf dem Rocco sehe derhe ich bestimmt gleich durch, spring von der Terasse und trete ihm in seinen pelzigen Arsch!!! Das fangen ist verboten, es sei denn man hat einen Jagtschein! Zitat: Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht (§ 2 BjagdG). Ihn zu fangen ist Jagdausübung (§ 1 Abs. 4 BjagdG). Wer die Jagd ausüben will benötigt einen Jagdschein (§ 15 Abs. 1 BJagdG). In befriedeten Bezirken (Haus, Hof) ruht die Jagd. Die Behörde kann dem Eigentümer/Nutzungsberechtigten eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Übt der Eigentümer dort die Jagd ohne Genehmigung aus, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Showrooooooom >>>HIER<<< |
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