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Reiserecht-Frage
11.03.2011, 22:11
Beitrag #2
RE: Reiserecht-Frage
also ich kenn mich da auch nicht so gut aus, aber grundsätzlich hat man ein widerrufsrecht von mind. 14 tagen, also das müsste auf jeden fall noch gehen.
und wie du das auch schon gemeint hast, solange du doch noch keine schriftliche buchungsbestätigung, sondern nur ne auftragsbestätigung hast, ist für mich da noch kein vertrag geschlossen. von daher antrag widerrufen!

mfg

holger

"Gute Fahrer haben die Fliegenreste auf den Seitenscheiben." (Walter Röhrl)Pray
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Reiserecht-Frage - Dome20 - 11.03.2011, 20:38
RE: Reiserecht-Frage - Holch - 11.03.2011 22:11
RE: Reiserecht-Frage - Dome20 - 11.03.2011, 23:57
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RE: Reiserecht-Frage - dilli_ma_nilli - 12.03.2011, 14:50
RE: Reiserecht-Frage - Thorsten - 12.03.2011, 17:36



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