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Gegnerische Versicherung will VW nicht bezahlen...
25.02.2011, 19:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.02.2011 19:24 von 3006steini.)
Beitrag #6
RE: Gegnerische Versicherung will VW nicht bezahlen...
Ich denke da ist einiges schiefgelaufen:

Normalerweise läuft es so: der Geschädigte besorgt sich bis ca. 700EUR einen Kostenvoranschlag, bei größeren Schäden einen Gutachter.

Dieses reicht er bei der gegnerischen Versicherung ein, lässt sich eine Kostenübernahmeerklärung geben und geht dann zur Werkstatt zwecks Reparatur. Treten dabei weitere Schäden zu Tage, muss dies der Versicherung gemeldet werden, die das zusätzlich genehmigen muss.
Die Werkstatt sollte im Reparaturauftrag darauf verpflichtet werden, Altteile zwecks Nachbesichtigung und Beweissicherung bis zum Abschluss aufzubewahren (ist sie zu verpflichtet)

Da es bei dir aber schon im Argen ist, bleibt dir eigentlich nur folgendes.
Schiedsstelle ist auf alle Fälle eine Möglichkeit,

ich denke aber, du musst die strittige Summe auslegen und sie dir dann mit Rechtsanwalt evtl. sogar vor Gericht einklagen. Kannst du die Summe nicht aufbringen, solltest du dafür einen Kredit aufnehmen. Falls du dann Recht bekommst (aber nur dann!) bekommst du die Kreditkosten von der Gegenseite erstattet
P.S.
Es ist wirklich so, gibst du der Werkstatt den Reparaturauftrag, musst du löhnen. Hast du ein schriftliches Gutachten, muss die Werkstatt auf dessen Basis reparieren, wobei du als Geschädigter die Wahl des Gutachters hast.
Du musst aber immer die schriftliche Kostenübernahme abwarten, tust du es aus "Ungeduld" nicht, und forderst du die Werkstatt zur Reparatur auf und die Versicherung zweifelt das Gutachten an, dann bist du der der zahlen muss.

Ein Fehlverhalten der Werkstatt ist auf jeden Fall das Entsorgen der Teile.

So what: ohne Rechtsanwalt wird das nichts.

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Bestellt Nov. 2010, BW 18/2011 -> nun wohl amtlich BW 13/2011
Auslieferung 28.04.2011
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RE: Gegnerische Versicherung will VW nicht bezahlen... - 3006steini - 25.02.2011 19:11



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