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"Beamtendeutsch"........mal im Ernst
23.01.2011, 20:52
Beitrag #7
RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Ist doch logisch.
Du willst eine Veranstaltung vornehmen, die verboten ist.
Du bekommst aber für diese verbotene Veranstaltung eine Befreiung. Darfst diese also durchführen.

Zitat:§ 62 Bereitstellen von Grundstücken
Der Bund, die Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
stellen in ihrem Eigentum oder Besitz stehende Grundstücke, die sich nach ihrer
natürlichen Beschaffenheit für die Erholung der Bevölkerung eignen oder den Zugang der
Allgemeinheit zu solchen Grundstücken ermöglichen oder erleichtern, in angemessenem
Umfang für die Erholung bereit, soweit dies mit einer nachhaltigen Nutzung und
den sonstigen Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist und eine
öffentliche Zweckbindung dem nicht entgegensteht.
Ganz einfach... und das schreibe ich ohne Ironie.
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Thorsten - 23.01.2011 20:52



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