"Beamtendeutsch"........mal im Ernst
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23.01.2011, 20:52
Beitrag #7
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Ist doch logisch.
Du willst eine Veranstaltung vornehmen, die verboten ist. Du bekommst aber für diese verbotene Veranstaltung eine Befreiung. Darfst diese also durchführen. Zitat:§ 62 Bereitstellen von GrundstückenGanz einfach... und das schreibe ich ohne Ironie. |
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