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"Beamtendeutsch"........mal im Ernst
23.01.2011, 05:46
Beitrag #1
"Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Mal ein ganz neues Thema..........

Ich dachte gestern, es gibt Dinge im Leben, die sind eigentlich ganz einfach,

UND doch kann es schwer verständlich formulieren Rolleyes könnte nun so was wie "was ist gemeint" Rätzel sein Wink

WAS ist hier wohl mit Schreiben gemeint ????????????????
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Anfang des Schreiben

Absender: Kreis ....Postfach......Stadt

Empfänger: .......
......................


Grundstück .....Moers, ....Strasse
Gemarkung .....Flur 23, Flurstück 76

Veranstaltung an der .....am xx.xx.xxxx

---------------- Landschaftsrechtliche Befreiung ------------

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

das o.a. Vorhaben ist nach Feststellungs-Nr 2.3 III Nr.9 des Landschaftsplanes
Wesel, Raum Mxxxx/Neukirchen-xxxxx verboten.

Hiermit erteile ich Ihnen die Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr.2 des Getztes über Natur-
schutz und Landschaftspflege (BNatschG)
vom 29.07.2009 in der zur Zeit geltenden
Fassung, das o.a. Vorhaben entsprechend den Antragsunterlagen auszuführen.

Auflagen sind nicht erforderlich.

Ende des Schreibens
-------------------------------------------

Also, was will man da zum Ausdruck bringen???

lg Guido

Lustig finde ich die Bez. (BNatschG)......= "beknatscht" das machen doch immer die kleinen 18-22jährigen Zicken bei ihren Freunden Tongue

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"Beamtendeutsch"........mal im Ernst - Dark Shadow - 23.01.2011 05:46



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