Es leben die Neider und A....löcher
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19.10.2010, 15:03
Beitrag #27
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RE: Es leben die Neider und A....löcher
Also, falls ihr jemanden auf frischer Tat erwischt, braucht ihr ihn gar nicht zusammenzuwichsen, festnehmen reicht!
§ 127 StPO berechtigt euch dazu. Ja und dazu kann man die Person auch festhalten und fixieren. Steht im 127er zwar nicht drin, ist aber nach höchstrichterlicher Aussage nicht untunlich, solange das Mittel nicht über Maß ist. Ich zitiere: Allerdings gestattet das Recht zur Festnahme nicht die Anwendung eines jeden Mittels, das zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist, selbst wenn die Ausführung oder Aufrechterhaltung der Festnahme sonst nicht möglich wäre. Das angewendete Mittel muß vielmehr zum Festnahmezweck in einem angemessenen Verhältnis stehen. Unzulässig ist es daher regelmäßig, die Flucht eines Straftäters durch Handlungen zu verhindern, die zu einer ernsthaften Beschädigung seiner Gesundheit oder zu einer unmittelbaren Gefährdung seines Lebens führen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 50; BGHR StGB § 32 Abs. 1 Putativnotwehr 1 Klar, ist immer leicht gesagt, aber ein Versuch ist es allemal wert. Wer Hilfe braucht, um Fesselungstechniken zu erlernen, der meldet sich VCDS-User Rocco1,4TSI 160PS DeepBlackPerleffekt Mein Rocco |
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