Wehrdienst - Musterung und eure Erfahrungen :)
|
15.07.2010, 11:36
Beitrag #51
|
|||
|
|||
RE: Wehrdienst - Musterung und eure Erfahrungen :)
wie wäre es gewesen, wenn ihr direkt nach dem abi oder auch der der berufsausbildung einfach mal beim zuständigen kreiswehrersatzamt angerufen hättet und quasi gemeldet hättet, dass man nun zur verfügung steht!?!?!?!
dann verliert man keine zeit und ganz wichtig....eigentlich ist man dazu verpflichtet!!! lest euch mal den musterungsbescheid etc durch....! man ist quasi zwischen erstbescheid und endgültigem einzug gesetzlich verpflichtet sich bei "lageänderung", also schulabschluss, ausbildungsabschluss, ag-wechsel UNVERZÜGLICH zu melden! kann nette konsequenezen haben.....hängt nämlich ganz vom späteren vorgesetzen ab! denn selbst der fall der nichtmeldung zwischen musterung und späterer einberufung, kann ein verstoß gegen das soldategesetz sein....im schlimmsten fall sogar fahnenflucht, z.b. wenn man "umzieht" |
|||