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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
18.02.2010, 12:09
Beitrag #31
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
(06.01.2010 23:26)iroc09 schrieb:  möchte mich nochmal bei allen bedanken die ihre meinung in dieser angelegenheit kundgetan haben. denke, ich kann alle beiträge und die motive ganz gut einordnen.

da ich mir sicher bin, daß ich klüger bin als der verkäufer werde ich nachgeben und morgen eine abholung veranlassen.
ich bin mir deswegen so sicher der klügere zu sein, weil ich definitiv in der lage gewesen wäre die richtigen felgen aus dem regal zu nehmen und sie zu versenden. zumal die eindeutige felgenbezeichnung groß auf dem karton steht, also nicht zu übersehen oder zu verwechseln ist.

den Big Grin "verkäufern" Big Grin unter uns hier die sich geäußert haben kann ich allerdings nur sagen, daß mich eure argumente trotzdem nicht überzeugt haben.
wenn ihr behauptet, ich stelle mich an, ich brauche doch nur die dinger zur post bringen und jut is... was macht denn dann der verkäufer? er brauch doch genauso nur einen anruf tätigen und die sache ist erledigt.
der kleine unterschied ist halt, daß ER den peinlichen fehler gemacht hat.
aber anscheinend arbeitet er so schlampig, daß er so viele anrufe für abholungen tätigen müßte, daß dadurch sein kompletter gewinn wieder durch telefonkosten aufgezehrt werden würde. denn das wäre für mich der einzige grund sich so zu verhalten. ich hoffe bei bigwheelers, darth-maul und vwcoupe ist es nicht ähnlich Wink

und jetzt schlage ich vor schließen wir hiermit ab und ich hoffe alle sind zufrieden, denn beinahe jeder hat jetzt was er wollte. auch der verkäufer, der weiterhin so leichtfertig fehler machen kann wie bisher. der nächste kunde wird's schon richten...

viele liebe grüße

Wegen Leuten wie Dir könnt ich morgens schon kotzen!

Ich kann doofe Menschen sehen!
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RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag - Rocco Storm - 18.02.2010 12:09



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