Autoeinbruch und Navidiebstahl
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05.02.2010, 19:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2010 19:23 von Rocco Storm.)
Beitrag #17
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RE: Autoeinbruch und Navidiebstahl
Das stimmt so nicht. Auch der versuchte Einbruch ist ein Teilkaskoschaden, z.B. Schloss durch Schraubendreher kaputt, Scheibe eingehauen etc. Der Schaden muss nur ursächlich mit einem (versuchten) Einbruch zusammenhängen. Wenn die Dir das Auto leerräumen und Du hast hinten links ne beule, das geht dann nich. Glaub mir ich bin Versicherungsonkel und Du laut Profil wohl auch. Schäm Dich
Ich kann doofe Menschen sehen! |
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