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Autoeinbruch und Navidiebstahl
05.02.2010, 18:58
Beitrag #16
RE: Autoeinbruch und Navidiebstahl
Sobald etwas aus dem Auto entwendet wurde und dabei etwas beschädigt wurde, egal ob außen oder innen handelt es sich um einen TK Schaden!

VK Schaden wäre es z.B. wenn "versucht" wurde ins Auto einzubrechen, es aber nicht geschafft wurde und nur Schäden entstanden sind ohne das etwas entwendet wurde!

[Bild: xelyrrmx226o.jpg]
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RE: Autoeinbruch und Navidiebstahl - white_sciroccoDSG - 02.02.2010, 23:19
RE: Autoeinbruch und Navidiebstahl - Whicco-R - 05.02.2010 18:58



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