Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
|
06.01.2010, 01:21
Beitrag #4
|
|||
|
|||
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Und wenn man kein Auto hat soll man die Dinger hintragen oder wie?
Du bist definitiv NICHT verpflichtet die Dinger selbst zur Post zu bringen. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich den Rücktransport zu organisieren. Du bist hier zur Mitwirkung natürlich verpflichtet, solltest also z.B. beim vereinbarten Termin auch zu Hause sein, wenn der Paketdienst das Paket abholt. Im übrigen hängt die Falschlieferung in keinster Weise mit der Lieferung der von Dir bestellten Ware zusammen. Du kannst den Verkäufer also auf Erfüllung des Kaufvertrages hinweisen. ABER: Was nützt Dir es wenn Du theoretisch Recht hast (und vor Gericht Recht bekommen würdest), wenn sich sowas über einen längeren Zeitraum zieht. Es ist also auch in Deinem Interesse eine schnelle Lösung zu finden. Mir wurde z.B. mal eine defekte Fernbedienung vom Händler ewig nicht ausgetauscht, mit dem Hinweise, dass das Teil zum Hersteller geschickt wurde. Als Kunde ist mein Vertragspartner aber der Händler und der ist hier wegen der Sachmängelhaftung in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Nach vielen E-Mails wurde mir die 10€ Fernbedienung dann endlich ersetzt, aber auf den Versandkosten blieb ich sitzen, obwohl ich hier auf deren Ersatz gesetzlichen Anspruch gehabt hätte. Auf meine E-Mails wurde einfach nicht mehr reagiert. Aber genau damit rechnen doch die Händler, denn wegen 6,90€ renn ich weder zum Anwalt noch zur Polizei, weil mir meine Zeit dafür zu Schade ist und mich nicht rummärgern wollte. Ehemals 2.0 TSI DSG |
|||