Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
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08.11.2013, 12:33
Beitrag #1
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Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
Hi
Habe eine Frage, und zwar: Person X kauft online eine Handkonsole bei Media Markt oder Saturn. Die Person kauft Ihn + ein Spiel um es zu testen. Die Person will eigentlich nur das neue Spiel durchspielen und mehr nicht. Als die Person das nach 7-10 Tagen gemacht hat, hat Sie keine Verwendung mehr für das Spiel und die Konsole Beide Teile sind in einem neuwertigen Zustand und die Verpackungen vorhanden. Person X ist nicht dumm und will nun die Sachdn zurückgeben. Dazu nutzt Sie das Fernabsatzgesetz mit der 14 Tägigen Rückgabe ohne Angabe von Gründen. Ist Person X damit im Recht ? Das es kein faires Verhalten ist sei mal dahingestellt. Da Person X keine Lust hat, ewig auf Ihr Geld zu warten überlegt Sie sich den Saturn vor Ort aufzusuchen. Muss dort der Händler die Sachen zurück nehmen ? Person X hat einen Nachweis das die Teile innerhalb von 14Tagen online gekauft wurden. Danke ERLEDIGT: Ragazzon 2x80MM ESD, HR 35/35 mm,VW Alu Fußstütze, VW LED KEZbe.,R Rücklichter, R Schaltknauf, R Lenkradclip,R Alu Dekorleisten, R Türdreiecke,R Einstiegsleisten, VW Embleme schwarz, VW Rollofach, Glasstopfen,R Tachonadeln, R Spiegelkappen, Panikgriffe schwarz lackiert usw NEXT: |
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08.11.2013, 13:00
Beitrag #2
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
Als ich die Überschrift gesehen habe, wusste ich schon wer der Verfasser sein wird.
Einfach mal googlen... Klick mich hart Mein .:R |
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08.11.2013, 13:08
Beitrag #3
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
Scheinbar könnte Mister X sein Handheld zurückgeben, sein Spiel aber nicht, richtig?
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08.11.2013, 13:18
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2013 13:21 von SHIQZAL.)
Beitrag #4
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
(08.11.2013 12:33)andypro schrieb: Hi Ich würde so eine Frage niemals stellen, wenn sie nicht mich selbst bzw jemand im engeren Umfeld betreffen würde. . Ich hab da schon so meine Vermutung. Und ich kann bei so einer Dreistigkeit nur meinen Kopf schütteln. Egal ob es dich betrifft oder jemand den du nicht kennst. Und was das widerrufen betrifft steht eigentlich näheres in den AGB. 14-tägiges Rückgaberecht, ja. Aber auch nur ohne erkennbare Gebrauchsspuren, würde ich mal meinen. Eigentlich sollte man beides zurückgeben können. |
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08.11.2013, 13:25
Beitrag #5
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
(08.11.2013 13:00)snocer schrieb: Als ich die Überschrift gesehen habe, wusste ich schon wer der Verfasser sein wird. ERLEDIGT: Ragazzon 2x80MM ESD, HR 35/35 mm,VW Alu Fußstütze, VW LED KEZbe.,R Rücklichter, R Schaltknauf, R Lenkradclip,R Alu Dekorleisten, R Türdreiecke,R Einstiegsleisten, VW Embleme schwarz, VW Rollofach, Glasstopfen,R Tachonadeln, R Spiegelkappen, Panikgriffe schwarz lackiert usw NEXT: |
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08.11.2013, 13:25
Beitrag #6
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
Ich schließe mich zu 100% Kevin an. So ein Verhalten ist einfach nur absolut unverschämt.
Außerdem wird das Spiel nicht zurückzugeben sein, da die Verpackung geöffnet wurde. Grüße Iris |
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08.11.2013, 13:33
Beitrag #7
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
Da wärst du bei Online Kauf besser gefahren als vor Ort.
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08.11.2013, 13:41
Beitrag #8
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
"Ich schließe mich zu 100% Kevin an. So ein Verhalten ist einfach nur absolut unverschämt."
Ich bin scho ein Schlingel gell ERLEDIGT: Ragazzon 2x80MM ESD, HR 35/35 mm,VW Alu Fußstütze, VW LED KEZbe.,R Rücklichter, R Schaltknauf, R Lenkradclip,R Alu Dekorleisten, R Türdreiecke,R Einstiegsleisten, VW Embleme schwarz, VW Rollofach, Glasstopfen,R Tachonadeln, R Spiegelkappen, Panikgriffe schwarz lackiert usw NEXT: |
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08.11.2013, 13:44
Beitrag #9
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
Andypro - Schlingel wäre ja nett - aber wenn du so etwas wirklich abziehst, habe ich 0,0 Verständnis dafür - ganz im Gegenteil: So ein Verhalten kann ich nur verurteilen!
Grüße Iris |
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08.11.2013, 13:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2013 13:52 von Alex2501.)
Beitrag #10
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RE: Rechtsfrage zu Rückgabe (Online bzw vor Ort)
So ein Verhalten finde ich auch total unverschämt und gehört verboten. Denn der Sinn hinter dem Rückgaberecht ist, dass man Ware die man vorher nicht anschauen und Testen kann (weil es ja nur ein Bild gibt) bei Nichtgefallen zurückgeben kann.
Solch ein Recht für dieses Handeln auszunutzen ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Genauer ist zu prüfen ob nach 10 Tagen intensiver Nutzung ein Nichtgefallen feststellbar ist und damit das Fernabsatzgesetz überhaupts anwendbar. Wenn mir einer sowas zurückschickt und irgendwie festzustellen ist dass 10 Tage gespielt wurde wegen einem Spiel, würd ich die Konsole auf seine Kosten zurückschicken. Tipps wie hierzu zu verfahren ist, werd ich nicht geben, denn ich würde es sogar begrüßen wenn der Mister X damit auf die Schnauze fällt. Solche "Käufer" sind der Grund wieso dann die nächste Generation teuer wird, da der Absatz sinkt. Wenn jeder das machen würde, könnten die Hersteller dicht machen, weil sich jeder die Geräte nur kostenlos leiht Das Leben ist zu kurz für kleine Autos |
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