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Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
16.02.2012, 16:33
Beitrag #21
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(14.02.2012 15:09)frankdafr schrieb:  Rabattretter hat nicht jeder und der greift auch erst bei SF25. Heißt 25 schadenfreien Jahren. Es gibt noch den Schadenbonus, der jedoch auch nicht jeder in seinen Vertrag einschließt, da er Aufpreis kostet Wink

Empfehlung von mir: Nehm dir einen Anwalt! Der wird alles weitere klären.
Die Vollkasko würde ich je nach Höhe der Kosten in Anspruch nehmen, allerdings auch erst wenn die Sache vor Gericht schlecht für dich ausgeht.
Andernfalls wirst du nämlich zurückgestuft und hast die nächsten paar Jahre die Kosten auf der Backe.

Solltest du die Vollkasko nutzen müssen, lass dir von deiner Versicherung ausrechnen wie viel dich die Hochstufung kostet. Danach kannst du immer noch entscheiden ob du den Schaden selber bezahlen möchtest.

Hallo zusammen!
@frankdafr
Deine Aussage stimmt nicht so ganz. Es gibt durchaus Anbieter die auch schon vorher automatisch einen Rabattretter in ihrem Tarif haben.
So haben wir im Komforttarif automatisch ab SF 20 einen dabei.

Sicherlich kann nahezu jeder zusätzlich eh einen gegen Mehrbeitrag dazu wählen.

Jetzt zum eigentlichen Sachverhalt:
Die Polizei ermittelt niemals einen Schuldigen. Sie nimmt lediglich den Schaden auf. Sie entscheidet nicht über die Schuldfrage!
Das würde im Ernstfall nur ein Gericht entscheiden.

Vor Gericht sind die Zeugen des anderen nicht wirklich relevant, da sie keine externen Zeugen sind und somit immer für den Fahrzeughalter aussagen.
Aber je nach dem wie und ob der andere den Schaden bei seiner Versicherung meldet, sprich sieht er ein, dass er der Verschuldner war, vermute ich dass du hier ohne Anwalt nicht zu deinem Recht kommst.
Gleich vorweg du wirst dennoch eine Mitschuld bekommen. Eine 100% Schuld gibt es nach deutscher Rechtsprechung so gut wie nie. Ich bekomme immer vor Gericht eine Teilschuld zugesprochen. Je nach Fall können das auch durchaus 50% sein.

Wenn der Unfallverursacher also der Meinung ist er wäre nicht Schuld am Unfall, dann bleibt dir nur der Weg zum Anwalt. Ich hoffe für dich, dass du zumindestens eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast. Die wäre jetzt nämlich Gold wert, da Recht haben und recht bekommen zweierlei sind.
Das sind leider die Fakten im Ernstfall.

Gruss, Niels

27327 Schwarme- Scirocco 3- 2,0TDI Rising Blue
Schnell geradeaus fahren kann jeder. In der Kurve entscheidet sich ob Du fahren kannst! (Mein Vater: Motorradrennfahrer)
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16.02.2012, 16:38
Beitrag #22
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(16.02.2012 16:33)Wiesel schrieb:  Ich bekomme immer vor Gericht eine Teilschuld zugesprochen. Je nach Fall können das auch durchaus 50% sein.

@Wiesel: Bist Du Anwalt oder baust Du so viele Unfälle?Fahne
Sorry, das war ne Steilvorlage!

Aber inhaltlich sehe ich das genau so.
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16.02.2012, 16:51
Beitrag #23
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
@Rockabilly

Nee, Anwalt bin ich nicht, aber ich habe leider auch solche Erfahrungen vor Gericht sammeln dürfen und zum anderen habe ich eine Versicherungsagentur.
Von daher ist es fast Tagesgeschäft. Leider muss man sagen, denn wären alle ehrlich und würden die Schuldfrage zugeben, wenn sie nicht aufgepasst haben, würden uns allen viel Ärger erspart bleiben. Nur den Anwälten würde das widerum nicht so passen, gell?

Gruss, Niels

27327 Schwarme- Scirocco 3- 2,0TDI Rising Blue
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16.02.2012, 18:47
Beitrag #24
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
So hab jetzt mal ein Foto gemacht, sieht man aber nicht viel
Was meint Ihr sollte ich schon ein Gutachten bei der Dekra machen lassen?
heute, wo ich mal etwas früher feierabend hatte, hab ich ich gesehen das die Tür sogar auch was abbekommen hat und eine Beule hat, leider ließ
sich das mit der Kamere nur schlecht aufnehmen.

[Bild: roccoh2kfh.jpg]
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17.02.2012, 10:20
Beitrag #25
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
Ich wiederhole mich ja ungern, aber: ich würde lieber nen Anwalt fragen als sich auf Spekulationen in einem Forum zu verlassen. Jeder Fall ist anders gelagert!
Nichts gegen Forumsuser, aber ein Forum lebt von Meinungen. Ein Gerichtsprozess von Fakten, Gesetzen und deren Auslegung. Dafür gibt es Fachleute. Auch wenn Du es lieber gestern als heute geklärt hättest und jeder nicht gerne mit einer Beule durch die Gegend fährt.

Just my 2 cents!
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17.02.2012, 13:35
Beitrag #26
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
Dieser Aussage kann ich mich nur anschließen, denn der Fall lässt sich nicht pauschalieren.

http://www.ustream.tv/channel-popup/decorah-eagles

LG

Petra Smile
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17.02.2012, 15:18
Beitrag #27
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
Ja Anwalt ist schon eingeschaltet, fahre ich gleich hin.
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29.03.2012, 19:27
Beitrag #28
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
habe heute Einsicht in die Akte der Polizei erhalten.
Der BMW Fahrer und seine Insassen haben ausgesagt, dass meine Freundin auf seine Spur gezogen sei....
Das ganze geht jetzt erstmal vor Gericht....
macht ja auch sinn das man nach links rüber zieht, wenn man nach rechts abbiegen möchte ... oder???
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30.03.2012, 09:25
Beitrag #29
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(29.03.2012 19:27)Matze2310 schrieb:  macht ja auch sinn das man nach links rüber zieht, wenn man nach rechts abbiegen möchte ... oder???

Ja, wenn ich ausholen möchte um den Radius zu verbessern (das wird Dir die Gegenseite antworten)

Viel Erfolg, die Beweisführung wird ganz schön sportlich werden. Halt uns mal weiter auf dem Laufenden. Interessiert mich.
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30.03.2012, 10:50
Beitrag #30
RE: Unfall... zwar nur Blechschader ABER!!!
(29.03.2012 19:27)Matze2310 schrieb:  habe heute Einsicht in die Akte der Polizei erhalten.
Der BMW Fahrer und seine Insassen haben ausgesagt, dass meine Freundin auf seine Spur gezogen sei....
Das ganze geht jetzt erstmal vor Gericht....
macht ja auch sinn das man nach links rüber zieht, wenn man nach rechts abbiegen möchte ... oder???

Genau das wäre meine Aussage vor Gericht!!!
Wozu sollte ich bitte schön auf die linke Spur vorher ziehen, wenn ich an der Kreuzung rechts abbiegen will.
Was die anderen bei Ihrer Aussage zu diesem Argument sagen würde mich ja mal brennend interessieren. Da wird es aber eng würde ich mal behaupten.
Wichtig ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen. Der pflückt die Aussagen der anderen auseinander. Da müssen die noch aufpassen, das sie nicht noch einen reingewüllt bekommen wegen Falschaussage vor Gericht.
Alles schon erlebt!

Gruss und Daumen drücken, Niels

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