"Beamtendeutsch"........mal im Ernst
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23.01.2011, 05:46
Beitrag #1
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"Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Mal ein ganz neues Thema..........
Ich dachte gestern, es gibt Dinge im Leben, die sind eigentlich ganz einfach, UND doch kann es schwer verständlich formulieren ![]() ![]() WAS ist hier wohl mit Schreiben gemeint ???????????????? ------------------------------------------------------------------------------------------------- Anfang des Schreiben Absender: Kreis ....Postfach......Stadt Empfänger: ....... ...................... Grundstück .....Moers, ....Strasse Gemarkung .....Flur 23, Flurstück 76 Veranstaltung an der .....am xx.xx.xxxx ---------------- Landschaftsrechtliche Befreiung ------------ Sehr geehrter Herr xxxxxx, das o.a. Vorhaben ist nach Feststellungs-Nr 2.3 III Nr.9 des Landschaftsplanes Wesel, Raum Mxxxx/Neukirchen-xxxxx verboten. Hiermit erteile ich Ihnen die Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Nr.2 des Getztes über Natur- schutz und Landschaftspflege (BNatschG) vom 29.07.2009 in der zur Zeit geltenden Fassung, das o.a. Vorhaben entsprechend den Antragsunterlagen auszuführen. Auflagen sind nicht erforderlich. Ende des Schreibens ------------------------------------------- Also, was will man da zum Ausdruck bringen??? lg Guido Lustig finde ich die Bez. (BNatschG)......= "beknatscht" das machen doch immer die kleinen 18-22jährigen Zicken bei ihren Freunden ![]() --- |
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23.01.2011, 09:33
Beitrag #2
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Ich weiss liest sich langweilig und keiner versteht
WAS da wo toll/wichtig daran sein könnte ![]() Ich schreibe euch nach her was dazu Lg guido --- |
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23.01.2011, 09:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.01.2011 09:44 von Pirella.)
Beitrag #3
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Die Aussage ist doch in sich widersprüchlich, oder?
Eigentlich verboten, erhält aber doch die Genehmigung/Befreiung! http://www.ustream.tv/channel-popup/decorah-eagles LG Petra ![]() |
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23.01.2011, 10:16
Beitrag #4
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Wobei die Befreiung auch eher schwammig ausgedrückt ist.
Finde ich ![]() |
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23.01.2011, 10:37
Beitrag #5
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
(23.01.2011 09:42)Pirella schrieb: Die Aussage ist doch in sich widersprüchlich, oder? Hört sich ganz "normal" an, für Beamtendeutsch. ![]() Wenn es nicht verboten wäre, brauchte er auch keine "Genehmigung-Befreiung". |
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23.01.2011, 11:00
Beitrag #6
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Hat da einer ne Genehmigung für einen Gartengrill angefordert?
![]() VW Scirocco 2.0 TSI in Rising Blue. |
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23.01.2011, 20:52
Beitrag #7
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Ist doch logisch.
Du willst eine Veranstaltung vornehmen, die verboten ist. Du bekommst aber für diese verbotene Veranstaltung eine Befreiung. Darfst diese also durchführen. Zitat:§ 62 Bereitstellen von GrundstückenGanz einfach... und das schreibe ich ohne Ironie. |
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23.01.2011, 23:28
Beitrag #8
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Ich danke euch für die Einschätzung,
das ist mein voller Ernst Weil wenn dem wirklich so ist, hab ich es geschafft ![]() Jungs/Mädels ihr dürft euch auf eine tolles Erlebnis freuen, mehr dazu in den nächsten Tagen ich Spring voll in die Luft bis zur Deck *boing* da war sie ....... Lg guido --- |
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23.01.2011, 23:32
Beitrag #9
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Jetzt bin ich neugierig!
Plant da jemand ein Treffen?? Wenn ja, dann ![]() ![]() |
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23.01.2011, 23:32
Beitrag #10
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RE: "Beamtendeutsch"........mal im Ernst
Na da bin ich mal gespannt, was dabei herauskommt - Bunte Pillen für alle ?
![]() ![]() Gruß, Micha |
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