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Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
06.01.2010, 22:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 22:08 von BigWheelers.)
Beitrag #21
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
(06.01.2010 19:10)Candy-Man schrieb:  
(06.01.2010 01:28)BigWheelers schrieb:  @ candy du liegst da leider komplett falsch


der verkäufer hat nur die pflicht die kosten der rücksendung zu übernehmen. und das hat er per retour scheinen.

wir leben im zeitalter von abholservice durch paket dienste und auch den kann man dann nutzen.

auch falsch ist das er vorher die richtigen liefern muss und dann die falschen zurückgesendet werden.
de3r verkäufer hat versendet und es ist ware angekommen. ihr gilt gleiches wie bei defekter ware. der kunde muss reklamieren. dies wurde getan. bei einer reklamlierung hat der verkäufer das recht zur nachbesserung. aber erst nach dem SEIN eigentum wieder bei ihm ist.

denn hierzu muss man sich mal das vertragsrecht anschauen und was ist ein vertrag und wie kommt er zustande.

Der Kunde hat unabhängig von der zuerst gelieferten Ware und deren Rücksendung unmittelbar das Recht auf Nachbesserung. Wenn der Verkäufer seine falsch gelieferte Ware nicht abholen lässt, entlässt es ihn definitv nicht aus seiner Pflicht der Vertragserfüllung.

das hat auch keiner behauptet das es ihn aus seiner pflicht entlässt. aber der verkäufer ist seinen pflichten nachgekommen mittels retour schein. er muss sie nichtabholen lassen sondern nur die kosten der rücklieferung übernehmen . das ist nunmal so. und nach den recht was besteht kann er erst die falsche, defekte oder eben bemängelte ware zurückverlangen bevor er erneut versendet. und genau das tut er Wink
seh ich übrigens auch so. daher sag ich ja. wer bei ebay kauft tut das des preises wegen. (ich bin auch händler , verkaufe jedoch NICHT bei ebay) ich biete meinen kunden service. fahre auch schon mal wegen einem ersatzteil für ein airride oder einem problem nach motorumbau mehrere 100km. dafür hat der kunde aber auch 1000de von euro bei mir gelassen und sich dieses recht erkauft.

wer auf diesen luxus verzichtet kauft bei ebay und co.

TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers

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06.01.2010, 23:26
Beitrag #22
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
möchte mich nochmal bei allen bedanken die ihre meinung in dieser angelegenheit kundgetan haben. denke, ich kann alle beiträge und die motive ganz gut einordnen.

da ich mir sicher bin, daß ich klüger bin als der verkäufer werde ich nachgeben und morgen eine abholung veranlassen.
ich bin mir deswegen so sicher der klügere zu sein, weil ich definitiv in der lage gewesen wäre die richtigen felgen aus dem regal zu nehmen und sie zu versenden. zumal die eindeutige felgenbezeichnung groß auf dem karton steht, also nicht zu übersehen oder zu verwechseln ist.

den Big Grin "verkäufern" Big Grin unter uns hier die sich geäußert haben kann ich allerdings nur sagen, daß mich eure argumente trotzdem nicht überzeugt haben.
wenn ihr behauptet, ich stelle mich an, ich brauche doch nur die dinger zur post bringen und jut is... was macht denn dann der verkäufer? er brauch doch genauso nur einen anruf tätigen und die sache ist erledigt.
der kleine unterschied ist halt, daß ER den peinlichen fehler gemacht hat.
aber anscheinend arbeitet er so schlampig, daß er so viele anrufe für abholungen tätigen müßte, daß dadurch sein kompletter gewinn wieder durch telefonkosten aufgezehrt werden würde. denn das wäre für mich der einzige grund sich so zu verhalten. ich hoffe bei bigwheelers, darth-maul und vwcoupe ist es nicht ähnlich Wink

und jetzt schlage ich vor schließen wir hiermit ab und ich hoffe alle sind zufrieden, denn beinahe jeder hat jetzt was er wollte. auch der verkäufer, der weiterhin so leichtfertig fehler machen kann wie bisher. der nächste kunde wird's schon richten...

viele liebe grüße
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06.01.2010, 23:45 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.01.2010 23:49 von BigWheelers.)
Beitrag #23
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
du bist einfach nur großkotzig und hast gar nichts verstanden.

sorry klingt hart , ist aber so.

1.deine frechheit jetzt wieder von wegen du bist der klügere. schon mal dran gedacht das das nen großer laden ist wo mehr geizknochen felgen kaufen udn es einfach mal vorkommen kann das ein aufkleber vertauscht wird?
2. ja es ist für ihn ein leichtes abholung zu beauftragen. wetten er würde das auch tun wenn man seinen service bezahlt und er nicht bei ebay handelt
3.diese herablassende art von dir ist zum kaputtlachen.

allerdings ein gutes hat dieser thread. wenn mal irgendjemand wieder behauptet "kein mensch ist unfehlbar". kann ich stolz sagen "doch ich habe jemanden im rocco forum kennengelernt" . das der sogenannte "besser-mensch"

und ja das ist absicht das ich gerade so mit dir rede. junge wach mal auf.

TOYO--WHEELSCOMPANY--STREET-WORX--BAGYARD--SPERLICH-AIRBRUSH--BigWheelers

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07.01.2010, 00:15
Beitrag #24
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
gute nacht, bigwheelers...
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07.01.2010, 00:32
Beitrag #25
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
wünsche ich ebenso

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07.01.2010, 00:55
Beitrag #26
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Leute jetzt kriegt euch mal wieder ein und damit mein ich jetzt nicht nur der Eröffner des Threads.

Klar, er sieht die Abholung begründet dadurch dass nicht er sondern der Verkäufer einen Fehler gemacht hat. Natürlich sollte er auch einen Teil dazu beitragen um weiteren reibungslosen Abwicklungen nicht im Weg zu stehen. Der Verkäufer wird sich inzwischen auch ein Bild vom Käufer gemacht haben.

Interessant wäre es was in der AGB zum Rückversand nicht transportfähiger Artikel steht. Wink

Noch was für dich iroc09, wenn du morgen Vormittag daheim bist, triffst du vllt. die Postbotin, frag diese doch mal ob sie nicht so freundlich wäre die Felgen mitzunehmen. Wir machen das schon ein halbes Jahr lang in der Firma. Sind immer freundlich zur Postbotin und sie kontrolliert jedesmal den Paketausgang ob ein Paket mit Rücksendeschein da steht, wenn ja, scannt sie es ein, verstaut es im Wagen und wir haben uns wieder den Weg zur Fiiale gespart. Big Grin

Das Leben ist zu kurz für kleine Autos Big Grin
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07.01.2010, 10:34
Beitrag #27
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
oh man... ich habe mir dasa eben hier alles mal "zu Gemüte geführt... Big Grin

ganz ehrlich... ICH hätte sie zur Post gebracht oder abholen lassen und gut wär's gewesen! Es ist doch auch in DEINEM Interesse das du so schnell wie möglich deine Felgen bekommst.
Und der Verkäufer ist nur dazu verpflichtet die Versandkosten zu zahlen und nicht die Ware abholen zu lassen.

Sowas kann doch mal passieren - meine Güte!
Sollte sicher nicht vorkommen aber es gibt doch nun wirklich schlimmeres...

Und deshalb gleich ein Gesamtbild des Verkäufers zu machen halte ich für "falsch"

[Bild: xelyrrmx226o.jpg]
http://www.whicco-r.de
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15.01.2010, 01:35
Beitrag #28
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
Wie ist es denn nun ausgegangen????
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15.01.2010, 10:35
Beitrag #29
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
ich habe die retoure veranlasst, die felgen sind seit dienstag zurück beim händler. bis jetzt gibt es noch keine reaktion von ihm...

grüße
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18.02.2010, 11:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.02.2010 11:32 von iroc09.)
Beitrag #30
RE: Rechte bei Falschlieferung aus Kaufvertrag
letztes update:

nach mehreren email-nachrichten ohne reaktion und der letzten mahnung per einschreiben sind die felgen gestern kommentarlos gekommen.

zur erinnerung:

bezahlt am 4. dezember 2009
falsch gelieferte ware retourniert am 10. januar 2010
ware erhalten am 17. februar 2010
wartezeit insgesamt: 75 tage

ich denke, solch eine wartezeit ist nicht ganz üblich, auch wenn ich als "geizknochen" (zitat von forumsmitglied bigwheelers, der dieses geschäftsgebaren vernünftig findet Wink) bei ebay gekauft habe
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