ebay und seine Tücken...
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17.04.2013, 06:38
Beitrag #21
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RE: AW: ebay und seine Tücken...
(16.04.2013 22:24)Cutty schrieb: Er hatte doch zuvor geschrieben das er den obligatorischen Satz drunter stehen hatte daher hab ich meine Aussage darauf gestützt.Leider und wie so oft bei deutschem "Recht" kommt es auf die Formulierung an. Nicht alles was etwas "Aussagen" soll, hat auch rechtlichen Bestand. (16.04.2013 22:24)Cutty schrieb: Mit dem Gebot gibt der Verkäufer sein Einverständnis das gelesen und akzeptiert zu haben. So sehe ich das wenn's falsch ist bitte nicht steinigen aber es macht so am meisten SinnDu kannst drunter schreiben was du willst wenn ein Mangel schon bei der Übergabe vorhanden ist und beim Verkauf nicht drauf hingewiesen wurde. Dann nützen Gewährleistungsausschlüsse, egal in welcher Form, nichts und der Verkäufer haftet trotzdem. |
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17.04.2013, 08:16
Beitrag #22
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RE: AW: ebay und seine Tücken...
(16.04.2013 20:06)Kindergärtner schrieb:(16.04.2013 17:03)MichaelN schrieb:Erst lesen, verstehen, dann antworten(16.04.2013 07:28)Kindergärtner schrieb:(16.04.2013 07:13)Cutty schrieb: Es ist kein Händler somit besteht auch keine Gewährleistung.Wieso werden eigentlich immer solche falschen Informationen verbreitet Das BGB unterscheidet hier nicht nach Privat oder Händler Dito. Ich bezog mich eigentlich auf den Fett markierten Teil. Mit freundlichen Grüßen Michael Neuhaus => Tips und Infos zum Scirocco III |
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17.04.2013, 08:25
Beitrag #23
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RE: AW: ebay und seine Tücken... | |||
17.04.2013, 17:36
Beitrag #24
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AW: ebay und seine Tücken...
Er hat aber docj Zeugen das es funktionierte was nicht nur er sondern auch eiblnige andere bestätigen können. Daher hat ja in dem Fall kein Mangel bestanden beim Versand. Der angesprochene Mangel ist entweder durch das Versandunternehmen oder den Käufer selbst durch nicht vorhandenes Fachwissen beim Einbau passiert.
LG Cutty |
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